Steuerkanzlei Lambrecht

Steuerkanzlei Lambrecht

Steuerkanzlei Lambrecht – Buchführung, Jahresabschluss und Beratung zur Rechtsformwahl

Wenn Sie sich selbstständig machen und ein Unternehmen gründen, müssen Sie viele handelsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte bedenken. Die Steuerkanzlei Lambrecht begleitet Sie gerne auf diesem Weg. Lassen Sie sich von uns umfassend zur Buchführung, zum Jahresabschluss und zur richtigen Rechtsform beraten.

Buchführung und Steuererklärungen

Ihre Buchführung ist bei uns in den besten Händen. Reichen Sie Ihre Belege bei uns ein, kümmert sich die Steuerkanzlei Lambrecht um die Erstellung der Finanzbuchführung und die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an Ihr Finanzamt. Wir erläutern Ihnen die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und bringen die offenen Posten auf den neusten Stand.

Die Gehälter und Löhne rechnet die Steuerkanzlei Lambrecht termingerecht ab. Außerdem beinhaltet der Auftrag zur Lohnbuchführung die monatliche Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt und der Kontakt mit den Sozialversicherungsträgern.

Nehmen Sie auch gerne zu uns Kontakt auf, wenn wir Ihre private oder Ihre betrieblichen Steuererklärungen an das Finanzamt übermitteln sollen und Sie an einer termingerechten Abgabe interessiert sind.

Einnahmen-Überschussrechnung und Bilanzierung
Sind Sie nicht zur Buchführung verpflichtet, kümmert sich die Steuerkanzlei Lambrecht um die Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung.

Kommen Sie als Bilanzierer zu uns, wendet die Steuerkanzlei Lambrecht die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften an, um den Jahresabschluss für Ihre OHG oder Ihre GmbH zu erstellen. Gerne übernehmen wir auch die Übermittlung des Jahresabschlusses an den elektronischen Bundesanzeiger.

Einzelunternehmen, GbR oder GmbH?

Vor dieser Frage stehen Sie, wenn Sie sich selbstständig machen, um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen. Steuerkanzlei Lambrecht gibt Ihnen die richtige Antwort. Wir erläutern Ihnen, welche Vor- und Nachteile mit der Gründung eines Einzelunternehmens verbunden sind und wie Sie den Ausschüttungsbeschluss für die Verteilung des Jahresüberschusses einer GmbH fassen.

Die Steuerkanzlei Lambrecht steht Ihnen selbstverständlich auch für alle Fragen zur Steuerplanung zur Verfügung. Möchten Sie Ihr Unternehmen mit einer möglichst geringen Steuerbelastung an die nächste Generation übergeben, lassen Sie sich von uns die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.