Steuerberatergesellschaft Lambrecht

Steuerberatergesellschaft Lambrecht

Steuerberatergesellschaft Lambrecht – Kompetenz für Privatleute und Unternehmer

Mit dem Thema Steuern müssen Sie sich immer beschäftigen. Unabhängig davon, ob Sie als Angestellter Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis erzielen, als Existenzgründer unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder als Geschäftsführer einer GmbH für die Erledigung der steuerlichen Pflichten verantwortlich sind.

Wir von der Steuerberatergesellschaft Lambrecht machen Ihre Verpflichtung zu unserer Aufgabe. Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – welche Werbungskosten führen zu einer höheren Steuererstattung?

Stehen Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, können Sie sich einen Teil Ihrer gezahlten Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Die Steuerberatergesellschaft Lambrecht erklärt Ihnen, welche Werbungskosten Sie geltend machen können.

Legen Sie den Weg zu Ihrer Arbeitsstelle z. B. mit einem Pkw zurück, können Sie 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Entfernung geltend machen. Die Steuerberatergesellschaft Lambrecht weist Sie in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Steueränderung hin. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 Euro.

Nehmen Sie Kontakt mit der Steuerberatergesellschaft Lambrecht auf, erfahren Sie, welche weiteren Werbungskosten zu einer höheren Steuererstattung führen.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Kleinunternehmerregelung zu beachten?

Die Steuerberatergesellschaft Lambrecht macht Sie mit den Grundzügen der Kleinunternehmerregelung bekannt. Liegen Sie unter den im Umsatzsteuergesetz genannten Grenzen, brauchen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen.

Die Steuerberatergesellschaft Lambrecht weist darauf hin, dass Sie weiter zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind.

Lassen Sie sich von der Steuerberatergesellschaft Lambrecht erklären, wie sich die Kleinunternehmerregelung in Ihrem individuellen Fall auswirkt.

Was muss der Geschäftsführer einer GmbH beachten?

Die Steuerberatergesellschaft Lambrecht bietet Geschäftsführern einer GmbH einen Rund-um-Service an. Wir kümmern uns nicht nur um die Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten, sondern bieten Ihnen eine umfassende steuerliche Beratung an. Sprechen Sie z. B. mit einem Berater der Steuerberatergesellschaft Lambrecht, wenn Sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in die Wege leiten müssen.

Darüber hinaus steht Ihnen die Steuerberatergesellschaft Lambrecht auch bei allen anderen steuerlichen Fragestellungen zur Verfügung.