Einnahme-Überschuss-Rechnung | Professionalität und Kernkompetenz vom Steuerbüro Lambrecht
Die Besonderheiten der Einnahme-Überschuss Rechnung EÜR
Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung handelt es sich um die vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Diese Form der Berechnung kann von Gewerbebetrieben und selbstständigen Unternehmern mit einer Gewinnhöchstgrenze von 60.000 EUR pro Jahr in Anspruch genommen werden. Als Freiberufler reichen Sie prinzipiell die EÜR ein, da Sie nicht gewerbesteuerpflichtig und auch nicht im Handelsregister eingetragen sind. Ist die Einnahme-Überschuss-Rechnung in Ihrem Fall die beste und steuerlich günstigste Lösung? Unsere Spezialisten bei Lambrecht beraten Sie ausführlich und unterstützen Sie dabei, die richtige Entscheidung für Ihr Buchhaltungssystem und die steuerliche Veranlagung zu treffen. Weiterführend raten wir Ihnen dazu, die Anfertigung der EÜR direkt in unserer Steuerkanzlei Lambrecht vornehmen zu lassen. Kleinste Fehler in der Einnahme-Überschuss-Rechnung ziehen das Risiko einer außerordentlichen Steuerprüfung des Finanzamtes nach sich und können zu hohen Nachforderungen führen.
Umsatzsteuerverpflichtung: Wer muss die EÜR abgeben?
Nicht alle Freiberufler sind umsatzsteuerpflichtig. Als Arzt oder Hebamme in freiberuflicher Tätigkeit ist keine Umsatzsteuerzahlung notwendig. Verdienen Sie Ihr Geld als Autor oder als Rechtsanwalt, sind Sie zur Abgabe der Einnahme-Überschuss-Rechnung und zur Entrichtung von Umsatzsteuern auf Ihre Gewinne verpflichtet. Beschäftigen Sie sich mit Ihrem Kernbereich, während sich die Steuerberater Lambrecht um Ihre EÜR kümmern. Sie wollen perspektivisch erfahren, ob Sie auch im Folgejahr eine Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben oder Ihre Buchhaltung aufgrund höherer Gewinne und Einnahmen umstellen müssen? Dann vereinbaren Sie einen Termin bei Lambrecht, Ihrer kompetenten Steuerberatung. Verschenken Sie kein Geld. Lambrecht sind Ihre Steuerberater, die Ihnen mit Beratungskompetenz und Full Service in der steuerlichen Abrechnung helfen.