Bilanzen in Neustadt an der Weinstraße

Bilanzen in Neustadt an der Weinstraße

Bilanzen in Neustadt an der Weinstraße

 

Möchten Sie eine zuverlässige Dokumentation und Information des Vermögensstandes Ihres Unternehmens? Dann legen Sie die Bilanzen Ihres Geschäftes in fachkundige Hände! Unser kompetentes Steuerberatungsbüro in Neustadt an der Weinstraße erstellt aus der monatlichen Buchführung die Bilanzen Ihres Unternehmens. So sparen Sie Zeit und Geld und können sicher sein, dass Ihre Unternehmenssituation transparent dargestellt wird und Sie alle relevanten Informationen erhalten.

Was wird in den Bilanzen erfasst?
Ein Unternehmen muss Buch führen, um am Ende des Geschäftsjahres den Gewinn und den Verlust festzustellen und zu wissen, wie viel Steuern an das Finanzamt in Neustadt an der Weinstraße gezahlt werden müssen. Bei der Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge eines Unternehmens erfasst und sie ist die Grundlage für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie für die Erstellung der Bilanzen. Gemeinsam bilden dann die GuV und die Bilanzen den Jahresabschluss.
Bilanzen haben drei Funktionen: Sie dokumentieren das Vermögen, sie dienen der Gewinnermittlung und sie informieren den Unternehmer über den Stand seines Geschäftes. Anhand der Bilanzen legt das zuständige Finanzamt in Neustadt an der Weinstraße die Steuerlast fest, Banken und Geschäftspartner werden über Ihre Unternehmenssituation informiert, was zum Beispiel für die Kapitalbeschaffung nützlich sein kann. Und zu guter Letzt bekommen natürlich Sie selbst einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens.
Damit Ihnen die Zahlen nicht über den Kopf wachsen und Sie noch Zeit für Ihr eigentliches Geschäft haben, übernehmen wir gerne in Neustadt an der Weinstraße Ihre komplette Buchführung sowie natürlich auch die Erstellung der Bilanzen und die Jahresabschlussrechnung.

Wer ist zu einer Erstellung der Bilanzen verpflichtet?
Auch in Neustadt an der Weinstraße kommt man um die Pflicht, Bilanzen zu erstellen, nicht herum. Die Bilanzierung muss innerhalb der ersten drei Monate nach dem Ablauf des Geschäftsjahres erstellt werden. Diese Bilanzierungspflicht ist immer mit einigem Aufwand verbunden, darum stehen wir als fachkundige Steuerberater in Neustadt an der Weinstraße an Ihrer Seite und nehmen Ihnen das mühsame Erstellen der Bilanzen gerne ab. Nicht jeder Selbständige ist verpflichtet, seine Bilanzen am Ende des Jahres vorzulegen. Freiberufler können dem Finanzamt eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung einreichen. Doch haben Sie sich – auch freiwillig – zu einer doppelten Buchführung entschlossen, dann sind Sie auch zur Bilanzierung verpflichtet. Sollten Sie als Einzelunternehmer in Neustadt an der Weinstraße einen höheren Gewinn von 60.000 Euro bzw. einen Umsatz von mehr als 600.000 Euro im Jahr haben, dann gilt auch für Sie die Bilanzierungspflicht. Laut § 242 des Handelsgesetzbuches unterliegen alle Kaufleute der Buchführungspflicht. Als Kaufmann gilt jeder, der ein Handelsgewerbe führt. Das bedeutet für Sie, dass Sie als Unternehmer in Neustadt an der Weinstraße aus allen verzeichneten Geschäftsvorgängen einen Jahresabschluss erstellen müssen, der die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanzen beinhaltet. Der Jahresabschluss vermittelt dann die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Doch auch die verschiedenen Gesellschaftsformen unterliegen der Bilanzierungspflicht, es wird aber unterschiedlich streng geregelt. Sollten Sie Fragen zur Pflicht der doppelten Buchführung und der Erstellung der Bilanzen haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Steuerberatungsbüro in Neustadt an der Weinstraße. Wir beraten Sie zu Ihrer Unternehmensform und deren Verpflichtungen jederzeit gerne.

Der Steuerberater in Neustadt an der Weinstraße hilft bei den Bilanzen
Hat Ihr Unternehmen keine interne Buchführung, dann wenden Sie sich mit der Erstellung der Bilanzen und des Jahresabschlusses vertrauensvoll an unser Steuerberatungsbüro in Neustadt an der Weinstraße. Durch unsere jahrelange Erfahrung und unser Fachwissen sind wir Experten in Sachen Steuern und prüfen Ihre Angaben auf ihre Richtigkeit. Nachdem wir auch den Jahresabschluss auf Herz und Nieren geprüft haben, können wir Sie hinsichtlich Einsparungen, Kapitalbeschaffung etc. beraten. Gerne erstellen wir auch Ihre Einkommensteuererklärung für Sie und stehen Ihnen in allen steuerlichen Belangen in Neustadt an der Weinstraße beratend zur Seite.